Die Wirklichkeit der Gewaltenteilung in Deutschland – die Judikative als Beute der Exekutive

Dem Deutschen Volke

Die Judikative als unabhängige „Dritte Gewalt“ in „Unserer Demokratie“ ist ein Märchen und es gibt sie in Deutschland nicht.

In Deutschland hat das Grundgesetz zwar eine Dreiteilung der Staatsgewalt vorgesehen, die Politik und die Rechtswissenschaft nach 1945 verteidigten aber die  aus dem Kaiserreich überkommene organisatorische Abhängigkeit der Justiz.

In Deutschland gibt es nur zwei organisatorisch voneinander unabhängige Träger der Staatsgewalt, die Legislative und die Exekutive. Die deutsche Judikative ist, mit Ausnahme des selbstverwalteten Bundesverfassungsgerichts, nach wie vor ein staatsorganisatorischer Bestandteil der Exekutive.

Es gab in der Geschichte „Unserer Demokratie“ auch nie einen Versuch, die Judikative – entsprechend der Gewaltenteilungslehre – eines unabhängigen Nebeneinanders mit der Legislative und der Exekutive auf eigene Füße zu stellen. Sie ist organisatorisch schon seit  der Provisorischen Zentralgewalt (1848/1849) von der Exekutive abhängig und dem über ihr stehenden Justizminister und damit der Exekutive unterstellt geblieben.

Ein Justizminister in einer funktionierenden Demokratie ist streng genommen eine Absurdität.
Die Liste der deutschen Justizminister lässt sehr leicht erkennen, dass  seit 1848 alle Justizminister Mitglied einer Regierung waren, die jeweils für das Gerichtswesen verantwortlich waren.

Man stelle sich vor,  die Angelegenheiten der Legislative, also des Parlaments, wären unter dem Dach der Exekutive – also der Regierung angesiedelt und  somit zur Regierungsloyalität verpflichtet. Wäre das noch ein Parlament? Natürlich nicht! Das Parlament regelt seine Angelegenheiten selbst und wahrt seine Belange  in eigener Zuständigkeit. Alles andere wäre zu Recht, als Vormundschaft  der Exekutive über die Legislative empfunden.

Bei der Judikative aber ist die Anbindung an die Regierung eine  Selbstverständlichkeit. Die Justiz ist de facto ein Ressort der Regierung! Der  Justizminister ist Mitglied des Kabinetts und somit den Kabinett Zwängen und der Kabinettsdisziplin unterworfen.

Damit ist der direkte politische Einfluss der Regierung auf die Justiz gegeben. Die Justizminister der Regierung und die Justizminister der Bundesländer haben über die weisungsgebundenen Staatsanwälte die Macht über das Recht – und das ist in einer echten Demokratie ist falsch aber in „Unserer Demokratie“ völlig normal.

Wie es wirklich demokratisch zugeht zeigen uns andere europäische Länder. Bis auf Deutschland, Österreich und die Tschechische Republik sind inzwischen alle Mitgliedsländer der Europäischen Union,  dem Vorbild eines organisatorisch dreigliedrigen Staatsaufbaus:  Legislative – Exekutive – Judikative,  gefolgt.
In diesen Ländern unterstehen die Gerichte nicht der Regierung!

Grundlahe für diesen Beitrag war diese Website: www.gewaltenteilung.de

Weitere Links zu denThemen:

Prof. Dr. Themistokles Tsatsos
Zur geschichtlichen Entwicklung der Gewaltenteilungslehre

Über Friedrich II. von Preußen (den Großen)
Der Fall des Müllers Arnold

Carlo Schmid (SPD) und Adolf Süsterhenn (CDU)
Reden vom 08.09.1948 vor dem Plenum des Parlamentarischen Rats

Prof. Dr. Eberhard Schmidt (Universität Heidelberg)
Richtertum, Justiz und Staat

Dr. Paulus van Husen (Oberverwaltungsgerichtspräsident und Präsident des Verfassungsgerichtshofes in Nordrhein-Westfalen):
Die Entfesselung der Dritten Gewalt

Prof. Dr. Eberhard Schmidt (Universität Heidelberg)
Untergang der Unabhängigkeit der Justiz in der Nazizeit

Senatsrat Dr. Hans Wrobel
Verurteilt zur Demokratie – Justiz und Justizpolitik in Deutschland 1945 – 1949

Frank Schindler
Die historische Entwicklung des Rechtsstaatsgedankens in Deutschland

Prof. Dr. Theodor Eschenburg (Universität Tübingen)
Verfassung und Verwaltungsaufbau des Südweststaates

Günter Weist
Die Entwicklung der Dienstaufsicht über Richter

Prof. Dr. Reinhold Zippelius (Universität Erlangen-Nürnberg)
Die Gewaltenteilung in der heutigen Staatswirklichkeit

Dr. Peter Macke (Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg und Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts)
Die Dritte Gewalt als Beute der Exekutive

Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg, Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg
Die Abhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft

 

 

Beherbergungsverbot in Brandenburg endlich aufgehoben

Ein ziemlich böses Spiel, was die Politik da mit dem Beherbergungsgewerbe machte. Die ganze Branche mal eben als Hotspot der Coronainfektionen zu erklären, ohne dass eine einzige Infektion je nachgewiesen wurde, war ein Fehler. Nun kippten Gerichte diesen Unsinn und die Begründung lässt aufhorchen:

Das Beherbergungsverbot sei voraussichtlich unverhältnismäßig. Das Maß, in dem es voraussichtlich zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitrage, stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht der daraus folgenden Einschränkungen der Berufsfreiheit der Antragstellerinnen, aber auch der verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit der Personen aus Risikogebieten, denen ein Übernachtungsaufenthalt oder Urlaub in Brandenburg verwehrt werde. Das Infektionsgeschehen könne innerhalb der Beherbergungsbetriebe etwa durch ein Hygienekonzept deutlich verringert werden. Zudem würden Gäste in Hotelzimmern oder Ferienwohnungen im Allgemeinen allein oder gemeinsam mit Personen ihres eigenen Haushalts übernachten. Der Besuch eines Hotelrestaurants unterscheide sich nicht ersichtlich vom Besuch gastronomischer Einrichtungen außerhalb des Beherbergungsbetriebs, der nicht untersagt sei. Es sei ferner zu berücksichtigen, dass die Verordnung auch Tagesbesuche aus Risikogebieten nicht ausschließe. So könnten Familien mit schulpflichtigen Kindern aus der Millionenstadt Berlin den ausgefallenen Urlaub in Brandenburg durch entsprechende Tagesausflüge kompensieren, dabei unterschiedliche Ziele ansteuern und das Infektionsrisiko in der Fläche noch breiter streuen. Zudem gebe es einen erheblichen Anteil von Pendlern zwischen Berlin und Brandenburg. Hinter die damit verbundene Gefahr des Einschleppens von Infektionen nach Brandenburg trete die Infektionsgefahr, die mit der angegriffenen Regelung verhindert werden soll, zurück.
Die Unverhältnismäßigkeit des Beherbergungsverbots entfalle auch nicht dadurch, dass sich potentielle Gäste durch Vorlage eines negativen Coronatests von dem Verbot befreien lassen könnten. Zum einen seien solche Tests insbesondere für Familien mit mehreren Kindern mit erheblichen, möglicherweise abschreckenden Kosten verbunden. Zum anderen sei es angesichts der derzeitigen Auslastung der Testkapazitäten zweifelhaft, ob ein entsprechendes Testergebnis fristgerecht zu erhalten sei. Im Übrigen habe auch das Robert-Koch-Institut bereits darauf hingewiesen, dass ein negativer Virus-Nachweis nur eine Momentaufnahme darstelle, die nicht zu einem falschen Sicherheitsgefühl führen dürfe, und dass der zusätzliche Testbedarf durch Urlauber die Belastungssituation der Labore weiter verschärft habe.

Quelle

Potsdam ist Spitze – aber nur bei den Wohnnebenkosten

Der Bund der Steuerzahler hat die Nebenkosten in den 16 deutschen Landeshauptstädten verglichen. Das Ergebnis:  Münchner zahlen am wenigsten, Potsdam, Berlin und Saarbrücken am meisten.

Wohnnebenkosten 2016

Hamburg ist bei den Nebenkosten auch vergleichsweise günstig und die Mainzer zahlen noch weniger.

An der Spitze sind allesamt – bis auf Saarbrücken – die Städte der Ostländer. Berlin liegt mit 2150 € vor Potsdam mit 2146 €, dann Dresden, Magdeburg und Erfurt.

Ein Kommentar
Wieder einmal hat Potsdam hat einen Spitzenplatz „erwirtschaftet“.  Zugegeben, keinen den man sich wünscht, keinen mit dem man glänzen kann, auch keinen der Stolz macht. Dieser Spitzenplatz ist nur beschämend! Er zeugt davon, dass man in Potsdam offenbar nicht wirtschaften kann, denn Potsdam leidet nicht ewta an Bevölkerungsschwund, wo immer weniger Menschen für die steigenden Wohnnebenkosten aufkommen müssen, nein – Potsdam wächst. Potsdam leidet nur an einer Administration, die die Anforderungen dieser Stadt nicht in den Griff bekommt, die die Potsdamer Stadtwerke als Selbstbedienungsladen ansehen und die kommunalen Betriebe als willkommen Geldquelle zum schließen der Haushaltslöcher benutzen. Diese Misswirtschaft muss eine Ende haben meint:

Ralf Dammann

Dem Wohnnebenkostenvergleich liegen folgende Annahmen zu Grunde: Drei-Personen-Haushalt, Einfamilienhaus mit Gasheizung -zweigeschossig, 15 Frontmeter in einer Anliegerstraße, innerstädtische Lage, Grundsteuermessbetrag von 100 Euro

Hier die PDF Datei dazu…