Der unbekannte Skandal
In den letzten Tagen ist die öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) im Bundestag besiegelt worden. Public-private-Partnership (PPP) ist eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Unternehmen der Privatwirtschaft.
Was bisher im Grundgesetz Artikel 90 Abs. 2 stand:
Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwalten die Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes.
jetzt steht im Artikel 90 Abs. 2:
Die Bundesautobahnen werden in Bundesverwaltung geführt.
Aufgaben der Planung, des Baus, des Betriebs, der Erhaltung, der vermögensmäßigen Verwaltung und der Finanzierung der Bundesautobahnen können durch Bundesgesetz einer Gesellschaft in privatrechtlicher Form übertragen werden…
Was das bedeutet, ist bereits 2013 in dieser Dokumentation des NDR „Der geplünderte Staat“ von Stefan Aust und Thomas Ammann gezeigt worden. Detailliert werden die Nachteile von PPP-Projekten aufgezeigt:
Geheimhaltung der Verträge,
keine parlamentarische Kontrolle,
Anfälligkeit für Korruption und
mangelnde Wirtschaftlichkeit
werden dabei im Detail belegt.
Als Beispiele dienen den Autoren der Ausbau der Autobahn A1 zwischen Hamburg und Bremen, der Neubau eines Gefängnisses in Rostock sowie die Elbphilharmonie Hamburg.
Neben vielen Interview-Partnern kommt Dieter Engels, Präsident des Bundesrechnungshofs zu Wort. Er verweist darauf, dass die beteiligten Unternehmen anders als der Staat Gewinne erzielen müssen, dass umgekehrt aber ihre Kreditkosten höher sind als die des Staates. Allein dieser Zusammenhang mache PPP in der Regel unwirtschaftlich.
Zusätzliche Informationen hier: Public Private Partnership: Die Plünderung des Staates