Die Wirklichkeit der Gewaltenteilung in Deutschland – die Judikative als Beute der Exekutive

Dem Deutschen Volke

Die Judikative als unabhängige „Dritte Gewalt“ in „Unserer Demokratie“ ist ein Märchen und es gibt sie in Deutschland nicht.

In Deutschland hat das Grundgesetz zwar eine Dreiteilung der Staatsgewalt vorgesehen, die Politik und die Rechtswissenschaft nach 1945 verteidigten aber die  aus dem Kaiserreich überkommene organisatorische Abhängigkeit der Justiz.

In Deutschland gibt es nur zwei organisatorisch voneinander unabhängige Träger der Staatsgewalt, die Legislative und die Exekutive. Die deutsche Judikative ist, mit Ausnahme des selbstverwalteten Bundesverfassungsgerichts, nach wie vor ein staatsorganisatorischer Bestandteil der Exekutive.

Es gab in der Geschichte „Unserer Demokratie“ auch nie einen Versuch, die Judikative – entsprechend der Gewaltenteilungslehre – eines unabhängigen Nebeneinanders mit der Legislative und der Exekutive auf eigene Füße zu stellen. Sie ist organisatorisch schon seit  der Provisorischen Zentralgewalt (1848/1849) von der Exekutive abhängig und dem über ihr stehenden Justizminister und damit der Exekutive unterstellt geblieben.

Ein Justizminister in einer funktionierenden Demokratie ist streng genommen eine Absurdität.
Die Liste der deutschen Justizminister lässt sehr leicht erkennen, dass  seit 1848 alle Justizminister Mitglied einer Regierung waren, die jeweils für das Gerichtswesen verantwortlich waren.

Man stelle sich vor,  die Angelegenheiten der Legislative, also des Parlaments, wären unter dem Dach der Exekutive – also der Regierung angesiedelt und  somit zur Regierungsloyalität verpflichtet. Wäre das noch ein Parlament? Natürlich nicht! Das Parlament regelt seine Angelegenheiten selbst und wahrt seine Belange  in eigener Zuständigkeit. Alles andere wäre zu Recht, als Vormundschaft  der Exekutive über die Legislative empfunden.

Bei der Judikative aber ist die Anbindung an die Regierung eine  Selbstverständlichkeit. Die Justiz ist de facto ein Ressort der Regierung! Der  Justizminister ist Mitglied des Kabinetts und somit den Kabinett Zwängen und der Kabinettsdisziplin unterworfen.

Damit ist der direkte politische Einfluss der Regierung auf die Justiz gegeben. Die Justizminister der Regierung und die Justizminister der Bundesländer haben über die weisungsgebundenen Staatsanwälte die Macht über das Recht – und das ist in einer echten Demokratie ist falsch aber in „Unserer Demokratie“ völlig normal.

Wie es wirklich demokratisch zugeht zeigen uns andere europäische Länder. Bis auf Deutschland, Österreich und die Tschechische Republik sind inzwischen alle Mitgliedsländer der Europäischen Union,  dem Vorbild eines organisatorisch dreigliedrigen Staatsaufbaus:  Legislative – Exekutive – Judikative,  gefolgt.
In diesen Ländern unterstehen die Gerichte nicht der Regierung!

Grundlahe für diesen Beitrag war diese Website: www.gewaltenteilung.de

Weitere Links zu denThemen:

Prof. Dr. Themistokles Tsatsos
Zur geschichtlichen Entwicklung der Gewaltenteilungslehre

Über Friedrich II. von Preußen (den Großen)
Der Fall des Müllers Arnold

Carlo Schmid (SPD) und Adolf Süsterhenn (CDU)
Reden vom 08.09.1948 vor dem Plenum des Parlamentarischen Rats

Prof. Dr. Eberhard Schmidt (Universität Heidelberg)
Richtertum, Justiz und Staat

Dr. Paulus van Husen (Oberverwaltungsgerichtspräsident und Präsident des Verfassungsgerichtshofes in Nordrhein-Westfalen):
Die Entfesselung der Dritten Gewalt

Prof. Dr. Eberhard Schmidt (Universität Heidelberg)
Untergang der Unabhängigkeit der Justiz in der Nazizeit

Senatsrat Dr. Hans Wrobel
Verurteilt zur Demokratie – Justiz und Justizpolitik in Deutschland 1945 – 1949

Frank Schindler
Die historische Entwicklung des Rechtsstaatsgedankens in Deutschland

Prof. Dr. Theodor Eschenburg (Universität Tübingen)
Verfassung und Verwaltungsaufbau des Südweststaates

Günter Weist
Die Entwicklung der Dienstaufsicht über Richter

Prof. Dr. Reinhold Zippelius (Universität Erlangen-Nürnberg)
Die Gewaltenteilung in der heutigen Staatswirklichkeit

Dr. Peter Macke (Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg und Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts)
Die Dritte Gewalt als Beute der Exekutive

Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg, Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg
Die Abhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft

 

 

„Der geplünderte Staat“ oder wie wir alle verarscht und dann zur Kasse gebeten werden

Der unbekannte Skandal

In den letzten Tagen ist die öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) im Bundestag besiegelt worden. Public-private-Partnership (PPP) ist eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Unternehmen der Privatwirtschaft.

Was bisher im Grundgesetz Artikel 90 Abs. 2 stand:

Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwalten die Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes.

jetzt steht im Artikel 90 Abs. 2:

Die Bundesautobahnen werden in Bundesverwaltung geführt.
Aufgaben der Planung, des Baus, des Betriebs, der Erhaltung, der vermögensmäßigen Verwaltung und der Finanzierung der Bundesautobahnen können durch Bundesgesetz einer Gesellschaft in privatrechtlicher Form übertragen werden…

Was das bedeutet, ist bereits 2013 in dieser Dokumentation des NDR „Der geplünderte Staat“  von Stefan Aust und Thomas Ammann gezeigt worden. Detailliert werden die Nachteile von PPP-Projekten aufgezeigt:

Geheimhaltung der Verträge,
keine parlamentarische Kontrolle,
Anfälligkeit für Korruption und
mangelnde Wirtschaftlichkeit

werden dabei im Detail belegt.

Als Beispiele dienen den Autoren der Ausbau der Autobahn A1 zwischen Hamburg und Bremen, der Neubau eines Gefängnisses in Rostock sowie die Elbphilharmonie Hamburg.

Neben vielen Interview-Partnern kommt Dieter Engels, Präsident des Bundesrechnungshofs zu Wort. Er verweist darauf, dass die beteiligten Unternehmen anders als der Staat Gewinne erzielen müssen, dass umgekehrt aber ihre Kreditkosten höher sind als die des Staates. Allein dieser Zusammenhang mache PPP in der Regel unwirtschaftlich.

Zusätzliche Informationen hier: Public Private Partnership: Die Plünderung des Staates