Die alte Tante SPD leidet an Demenz

SPD – Dümmer geht’s nicht mehr…

Die „Mövenpicksteuer“ war und ist KEIN Geschenk an Mövenpick oder an Hotels. Es war und ist nur die geringere Mehrwertsteuer, die die Gäste bezahlen und die Hotels an den Fiskus abführen!

Eine Rücknahme der „Mövenpicksteuer“ führt automatisch dazu, dass alle Beherbergungsbetriebe die Preise für Übernachtungen ab dem Stichtag der Einführung um 12% anheben müssen.

Die damalige Senkung der Mehrwertsteuer auf Übernachtungen hat das Preisniveau für Übernachtungen in den letzten Jahren, trotz vieler andere Preiserhöhungen stabilisiert und im europäischen Vergleich auch gerechter gemacht, denn auch andere europäische Länder haben einen geringeren Steuersatz auf Übernachtungen, schließlich ist schlafen ein Grundbedürfnis des Menschen wie essen und trinken und dafür war der geringere Steuersatz von 7% mal eingeführt worden. Und sie führte auch dazu, dass es einen riesigen Investitionsschub in der Branche gab.

Vor einigen Jahren ist dann aber in den meisten Städten Deutschlands auch noch eine Bettensteuer eingeführt worden – in Potsdam sind es  5 Prozent – und es ist keine anspruchsvolle Rechenaufgabe, zusammen mit der Mehrwertsteuer von 19% wären wir dann bei 24% oder glaubt etwa einer, dass die Bettensteuer wieder abgeschafft wird?

Liebe SPD, die Menschen sind nicht doof!

Auch wenn durch die ziemlich schlecht, weil fachlich falsche Berichterstattung zu diesem Thema, die Menschen den Eindruck haben, dass damit ein  unberechtigter Vorteil dieser Branche zurückgenommen wird was nicht stimmt, EUCH glaubt doch keiner mehr und das ist gut so!

Update: Wie ich gerade höre, ist vom Koalitionspartner dieser absurde Vorschlag zur Finanzierung  der Grundrente abgelehnt worden.

 

 

 

Tourismusabgabe in Potsdam? Am besten sofort…

…wenn es nach dem Rathaus Potsdam geht.

Zweiter Anlauf für Tourismusabgabe

Quelle: Bernd Gartenschläger MAZ Beitrag: http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Zweiter-Anlauf-fuer-Tourismusabgabe

Gutachter empfehlen in der „Tourismuskonzeption 2025“ eine Vertragsverlängerung mit der Pro-Potsdam-Tochter PMSG als Touristikpartner für Brandenburgs Landeshauptstadt und einen erneuten Versuch zur Einführung einer Tourismusabgabe für alle Gewerbetreibenden, die vom Fremdenverkehr profitieren.

Zum kotzen finden ich diesen erneuten Versuch von Jakobs & Co., die Potsdamer Turismusbranche auszubremsen.

Ich denke es ist wohl einmalig, aber es entspringt offensichtlich dem friesischem Gemüt des Rathauschefs, die Kuh die man melken will, zu schlachten. Nachdem die Beherbergungsunternehmen Potsdams seit 2015 die Bettenstreuer zahlen müssen und somit schon zur Kasse gebeten werden, soll es nunmehr noch ein Nachschlag sein?

Die Unfähigkeit der Genossen samt Rathauskoalition, für gute und deutlich höhere Einnahmen für die Stadt Potsdam zu sorgen, nämlich durch Anwerbung und Ansiedlung von Unternehmen, die in DIESER Stadt die Gewerbesteuer zahlen und nicht in München, Gütersloh oder Bonn, ist so offensichtlich, dass es einem schon wieder hochkommt…

Alle oder keiner

Quelle: PNN vom 06.02.2017 von Matthias Matern
Die Macher der neuen Tourismuskonzeption 2025 haben sie wieder ins Gespräch gebracht und nun wird erneut über ihre mögliche Einführung diskutiert: die Tourismusabgabe. Wie heißt es immer so schön? Totgesagte leben länger. In diesem Fall ein erfreulicher Umstand. Vielleicht gelingt es ja dieses Mal, für die Finanzierung der touristischen Infrastruktur Potsdams eine gerechtere Lösung zu finden – wenn man denn schon der Meinung ist, dass es ohne eine Abgabe nicht geht. Dass aber nur eine Branche, und zwar die Hotellerie, über die Bettensteuer ihren Beitrag leisten muss, ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Zumal ein großer Teil der Potsdam-Besucher nicht über Nacht in der Stadt bleibt, sondern nach erledigtem Sanssouci-Rundgang wieder Richtung Berlin abschwirrt. Ein Potenzial, das durch die Bettensteuer nicht abgeschöpft wird – denn manch einer kehrt vielleicht doch noch in der Innenstadt auf einen Happen ein oder kauft sogar noch ein kleines Souvenir. Keine Frage, von der Attraktivität Potsdams profitieren nicht nur die Hotelbetreiber. Wie groß letztlich der wirtschaftliche Effekt für den Friseursalon um die Ecke ist, darüber lässt sich sicherlich streiten. Dass die jetzige Lösung aber noch ungerechter ist, steht außer Frage. Entweder alle oder keiner!

 

Meine Meinung
Sowohl die Bettensteuer als auch Tourismusabgabe trifft die Falschen! Deshalb keine dieser Steuern! Für die touristische Infrastruktur braucht es keine hochsubventionierte  „Potsdam Marketing und Service GmbH“.

Die Bettensteuer zahlen ausschließlich die Touristen, die in Potsdam übernachten und die Tourismusabgabe hauptsächlich die Potsdamer Bürger, weil sie das ganze Jahr in dieser Stadt einkaufen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die Touristen sind nach durchschnittlich 2,3 Tagen wieder weg.

Die jetzige Bettensteuer ist dabei aber noch die ungerechteste Form und straft quasie die Touristen ab, die so „dumm“ sind und in der Stadt übernachten. Diese Übernachtungsgäste müssen sozusagen auch für die große Mehrheit der Tagestouristen mit bezahlen.

 

 

 

Bettensteuer

Übernachtungssteuer – Bettensteuer

Beherbergungsbetriebe in Potsdam müssen ab 01.10.2014 vom Übernachtungspreis fünf Prozent an die Stadt abführen. Dienstreisende Personen mit Nachweis sind von dieser (Straf)Steuer befreit. Die Stadt will aus dem Potsdamer Tourismus Kapital schlagen. Man verspricht sich nach eigener Schätzung etwa eine knappe Million Euro im Jahr. Die genaue Definition für Beherbergungsbetriebe in Potsdam lautet:

Einen Beherbergungsbetrieb unterhält, wer vorübergehende Beherbergungsmöglichkeiten gegen Entgelt zur Verfügung stellt. Beherbergungsbetriebe im Sinne von Absatz 1 Satz 1 sind insbesondere:
1. Hotels, Gasthöfe und Pensionen, die jedermann zugänglich sind,
2. Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten, wie Jugendherbergen, Erholungs- und Ferienheime, Ferienhäuser und -wohnungen,
3. Campingplätze (abgegrenzte Gelände, die jedermann zum vorübergehenden Aufstellen von mitgebrachten Wohnwagen, Wohnmobilen oder Zelten zugänglich sind),
4. Schulungsheime, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, Unterricht außerhalb des regulären Schul- und Hochschulsystems anzubieten und überwiegend der Erwachsenenbildung dienen.

Alle Buchungen am 01.10.2014 werden dann zusätzlich mit der Übernachtungssteuer ausgwiesen. Reservierungen vor diesem Termin sind von der Bettensteuer befreit.

Die Potsdamer Beherbergungsbetriebe empfinden die Übernachtungssteuer als eine Strafsteuer

Warum gab es 2010 die Mehrwertsteuersenkung?

Das Beherbergungsgewerbe in Deutschland steht in einem harten globalen Wettbewerb. In 23 von 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union galten bereits seit langem reduzierte Sätze für Übernachtungen. Im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2010 der Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen von 19 auf 7 Prozent gesenkt auch um sich dem europäischen Markt anzupassen. Alle touristischen Mitbewerber Deutschlands gewähren ihrer Beherbergungsbranche reduzierte Mehrwertsteuersätze: Schweiz (3,8%), Österreich (10%), Portugal (6%), Frankreich (7 %), Spanien (10 %) oder Niederlande (6%) – um nur einige zu nennen. Nach Deutschland hat auch Lettland die Mehrwertsteuer für Hotels gesenkt. Die reduzierte Mehrwertsteuer ist in Europa also nicht die Ausnahme, sondern der Normalfall. Leider wird dieser Umstand immer nur als Vorteil für die Hotels gesehen, Tatsache aber ist, dass die Mehrwertsteuer in voller Höhe abgeführt werden muss und es kommt ja vor allem dem Gast zugute, denn die Gäste zahlen die Mehrwertsteuer in ihrem Übernachtungspreis. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % soll den Endverbraucher bei bestimmten Umsätzen entlasten. Diese Umsätze beziehen sich (bis auf manch Fragwürdige) fast ausschließlich auf Lebensmittel, also Dinge für unmittelbare Grundbedürfnisse. Folgerichtig, denn der Schlaf ist auch ein Grundbedürfnis des Menschen, ist die MwSt.-Anpassung absolut nachvollziehbar! Das die FDP dafür nicht die richtigen Worte fand und ein Mövenpick Problem auftauchte ist das Problem der FDP, ändert aber nichts an der Richtigkeit dieser Entscheidung.

Die Retourkutsche

Die daraus resultierenden Steuerausfälle wollen nunmehr zahlreiche Kommunen und Städte durch die Einführung einer „Bettensteuer“, teilweise „Kulturförderabgabe, Citytax u.v.a. Phantasienamen“ bezeichnet, kompensieren. Potsdam macht da leider keine Ausnahme. Das Beherbergungsgewerbe – nicht nur in Potsdam – hat aber nach 4 Jahren – seit 2010 – mit einer kumulierten Inflationsrate von 9% und mit weit stärker steigenden Energie- und Lohnkosten keinen Spielraum mehr und so wird letzlich die (Straf)Bettensteuer direkt den Übernachtungspreis beeinflussen. Der Gast muss also tiefer in die Tasche greifen und sollte die Anhebung der MwSt. auf 19% nach der nächsten Wahl auch wieder erfolgen, wird es für alle ziemlich bitter…

Die Ausnahme

Lt. Übernachtungsteuersatzung der Stadt Potsdam gilt: Das Vorliegen beruflicher Gründe für eine Übernachtung, ist durch den Übernachtungsgast gegenüber dem Beherbergungsbetrieb glaubhaft zu machen. Soweit mehrere Personen die Übernachtungsleistung in Anspruch genommen haben, ist der berufliche Aufwand für jede Person gesondert glaubhaft zu machen. Dieses kann unter anderem durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden. Dieses „Vorliegen beruflicher Gründe für eine Übernachtung“ ist sehr viel weiter gefasst, denn schon der Begriff Dienstreise umfasst schließlich:

  • Fahrten zu Kunden oder Lieferanten und zu Dienstbesprechungen
  • Teilnahme an fachlichen Tagungen, Kongressen, Seminaren oder zur beruflichen Weiterbildung
  • Besuch von Messen und Ausstellungen im Interesse der Firma
  • Exkursionen und Klassenfahrten bei Lehrkräften
  • Feldarbeiten und andere Forschungsreisen bei Wissenschaftlern
  • sonstige Außendienste (z. B. im Bauwesen, zur Erstellung von Gutachten, bei Beobachtungs- und Messkampagnen usw.)
  • befristete Abordnungen an andere Behörden bei Beamt(inn)en oder andere Unternehmen bei Angestellten.

Was daraus folgt ist klar, eigentlich kann erst an der Rezeption der endgültige Übernachtungspreis festgelegt werden – mit oder ohne Bettensteuer. Dies ist aber ein klarer Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Dennoch sind wir verpflichtet worden unsere Preise als Endpreise darzustellen mit dem Ergebnis, dass alle Steuern inkl. sein müssen.

Die Folgen

Steuerschuldnerin bzw. Steuerschuldner ist der Betreiber eines Beherbergungsbetriebes – er schuldet die Steuer – also ich. Ich muss also zur Prüfung der Angaben in der (Bettensteuer)Erklärung der zur Erhebung der Abgabe zuständige Stelle der Landeshauptstadt Potsdam auf Anforderung sämtliche bzw. ausgewählte Nachweise (z. B. Rechnungen, Quittungsbelege) über die Beherbergungsleistungen für den jeweiligen Veranlagungszeitraum im Original vorlegen.

Diese zusätzlich steuertechnische Verwaltungsarbeit sollen die Beherbergungsbetriebe in Zukunft für die Stadt Potsdam leisten. Ein Monster, dass den Hirnen oder was da in den Köpfen von Politikern ist, entsprang und in seiner Durchführung alles andere als einfach ist. Allein die Berechnung der Übernachtungssteuer ist mit professioneller Reservierungssoftware nur über Umwege möglich und erfordert deutlich höheren zeitliche Aufwand beim check in und nachfolgenden Abrechnungen.

Dies kann und werde ich nicht leisten! Es wird von mir keinerlei Prüfung von Ausnahmeregeln bei den Gästen geben. Alle Gäste zahlen die Übernachtungsabgabe, die im Logispreis enthalten ist bzw. extra ausgewiesen wird, eine differenzierte Bewertung der Gründe für eine Übernachtung werde ich nicht erfragen – ich habe dafür keine Zeit und es geht mich schlicht nichts an, warum jemand im Quartier Hostel übernachtet. Aus diesem Grund werde ich hier auch kein Downloadformular, zur Vorlage im Hostel für Geschaftsreisende, bereit stellen. Allerdings werde ich ein Rückerstattungsformular bereit stellen, dass zur nachträglichen Steuererstattung direkt bei der Abt. Steuern der Stadt Potsdam eingereicht werden kann (Der Nachweis kann noch innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Steuererklärung nachgereicht werden. Die Prüfung ist bei Inanspruchnahme der Übernachtungsleistung durch mehrere Personen für jede Person gesondert vorzunehmen.). Die Stadt muss dann die Steuer zurück erstatten. Ich bin gespannt, wie sie dann selbst mit diesem bürokratischen Ungetüm zurecht kommen…

Rückzahlung

Wer die Bettensteuer wieder haben möchte wendet sich also mit seiner Rechnung nebst dem entsprechenden Übernachtungsgrund in Potsdam, vertrauensvoll und hoffentlich stinksauer, an die Stadt Potsdam – Rathaus – Tel. 0331/2891434 steuern@rathaus.potsdam.de. Dort wird man sich sehr über die vielen Direktkontakte mit unseren Potsdamer Gästen freuen…

Die Formulare gibt es hier…

Ralf Dammann – Quartier Potsdam Hostel – seit 2009