Wohnungsgeberbestätigung

Bei einem Hostelzimmer handelt es sich nicht um eine Wohnung und Du bekommst auch keinen Mietvertrag. Daher kannst du bei uns auch keinen Wohnsitz anmelden. Buchungen, die in der Absicht getätigt werden, von uns eine  „Wohnungsgeberbestätigung“ zu bekommen, werden storniert.

„Personen ohne festen Wohnsitz” (ofW) können sich genau unter diesem Begriff beim Einwohnermeldeamt registrieren lassen. Damit bleibt zumindest der Anspruch auf Sozialgeld und ggf. sogar auf ALG II bestehen, wenn eine Postanschrift (Dabei kann es sich entweder um ein Postfach oder um eine Adresse mit einem Briefkasten handeln) nachgewiesen werden kann.