Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur bei bereitgestellter Empfangsmöglichkeit verfassungsgemäß
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 27.09.2017 entschieden, dass die Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen (Beherbergungsbeitrag) nur in denjenigen Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, in denen der Betriebsstätteninhaber durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten oder eines Internetzugangs die Möglichkeit eröffnet, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot in den genannten Räumlichkeiten zu nutzen.
Was bedeutet das für unser Hostel?
Da das Berufungsgericht nicht feststellt, ob in den Zimmern ein Internetzugang besteht, kann erst nach Aufklärung dieser Tatsache beurteilt werden, ob wir zur Zahlung des Beitrags verpflichtet sind. Das kann nur durch Mitarbeiter des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ in Köln passieren.
Gleichwohl steht fest, in unseren Zimmern besteht kein Internetanschluss, der vom Betriebstätteninhaber bereitgestellt wird. Deshalb darf für unser Hostel eigentlich auch nur für 2 Zimmer, in denen sich ein TV Gerät befindet, zur Beitragerhebung herangezogen werden.
Das sieht die „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ natürlich anders und sendete mir jetzt eine Mitteilung über 8 beitragspflichtige Gästezimmer + KFZ über 157,42€ pro Quartal.
Potsdam, den 7.12.2017
Update 19. März 2018
Mein Senf zum Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag ist in dieser Form ein absurdes, völlig unzeitgemäßes Gebührenerhebungskonstrukt und dient in dieser Version lediglich dazu, eine Beitragsbasis für den ÖRR zu sein. In einer Zeit, in der praktisch jedermann/frau, jederzeit auch mit Handy, Tablet, Notebook u.v.a.m., Rundfunk und Fernsehen empfangen kann – egal, ob eine Nutzung erfolgt oder nicht, müssen sich Gerichte mit diesem ungerechten und widersprüchlichen, Doppelbesteuerungs-Rundfunkbeitragssystem auseinandersetzen.
Ungerecht ist es vor allem, weil in der Realität doppelt und dreifach Beitrag kassiert wird -im Strafrecht ist das Betrug- denn ich kann mit meinen Ohren und Augen nur an einem Ort gucken oder hören. Entweder bin ich im Auto oder in der Wohnung oder am Arbeitsplatz oder auf dem Erholungsgrundstück. Und wieso wird eine Betriebsstätte überhaupt diesem Runfunkbeitrag unterworfen? Die „Arbeitnehmer“ zahlen doch schon für Ihre Wohnung und mir ist neu, dass man zur Arbeit geht um TV zu gucken oder Radio zu hören. Und selbst wenn das von den Gewerkschaften jetzt „erkämpft“ wurde, was mir noch nicht zu Ohren gekommen ist, wäre es eine klassische Doppelbelastung, den GEZahlt wurde ja schon!
Ungerecht ist es auch, weil die ÖRR Sender -völlig unbescheiden- die Taschen vollstopfen und Intendanten, Moderatoren und andere Bevorzugte dieses Systems mit unverschämten Gagen und Salairs versorgt werden über die man in der Öffentlichkeit nicht gerne spricht.
Absurd ist aber auch die Unersättlichkeit dieses ÖRR Systems! Eine zweckmäßige Verwendung der Mittel findet schon schon lange nicht mehr statt. Stattdessen gibt es „Unterhaltungssendungen“ auf niedrigstem Niveau, hochbezahlte Schlagersternchen und dümmliche Volksmusik, absurd viele Fußballliveübertragungen, in denen pervertiert, bezahlte Fußballprofis in Aktienvereinen weiter Geld (Gebühren!!!) in den Rachen geschoben wird und letzlich noch mit Werbung vollgestopfte Vorabend- und Abendprogramme, die sich kaum noch vom Privatsendern unterscheiden. Dieses Staatsfernsehen taugt auch nicht mal mehr zur (politischen) Basisinformation, weil höchstbezahlte Moderatoren, eine systemkonforme Meinungsbildung, in voreilendem Gehorsam betreiben und uns unablässig soufflieren wie wir zu reden und zu denken haben.
Die wenigen Rosinen in diesem ÖRR Kuchen und ja – die gibt es auch, machen bei dem Sendekuchen dann leider doch nur ganz wenige Prozent aus.
Fortzetzung folgt…