Bettensteuer

Übernachtungssteuer – Bettensteuer

Beherbergungsbetriebe in Potsdam müssen ab 01.10.2014 vom Übernachtungspreis fünf Prozent an die Stadt abführen. Dienstreisende Personen mit Nachweis sind von dieser (Straf)Steuer befreit. Die Stadt will aus dem Potsdamer Tourismus Kapital schlagen. Man verspricht sich nach eigener Schätzung etwa eine knappe Million Euro im Jahr. Die genaue Definition für Beherbergungsbetriebe in Potsdam lautet:

Einen Beherbergungsbetrieb unterhält, wer vorübergehende Beherbergungsmöglichkeiten gegen Entgelt zur Verfügung stellt. Beherbergungsbetriebe im Sinne von Absatz 1 Satz 1 sind insbesondere:
1. Hotels, Gasthöfe und Pensionen, die jedermann zugänglich sind,
2. Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten, wie Jugendherbergen, Erholungs- und Ferienheime, Ferienhäuser und -wohnungen,
3. Campingplätze (abgegrenzte Gelände, die jedermann zum vorübergehenden Aufstellen von mitgebrachten Wohnwagen, Wohnmobilen oder Zelten zugänglich sind),
4. Schulungsheime, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, Unterricht außerhalb des regulären Schul- und Hochschulsystems anzubieten und überwiegend der Erwachsenenbildung dienen.

Alle Buchungen am 01.10.2014 werden dann zusätzlich mit der Übernachtungssteuer ausgwiesen. Reservierungen vor diesem Termin sind von der Bettensteuer befreit.

Die Potsdamer Beherbergungsbetriebe empfinden die Übernachtungssteuer als eine Strafsteuer

Warum gab es 2010 die Mehrwertsteuersenkung?

Das Beherbergungsgewerbe in Deutschland steht in einem harten globalen Wettbewerb. In 23 von 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union galten bereits seit langem reduzierte Sätze für Übernachtungen. Im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2010 der Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen von 19 auf 7 Prozent gesenkt auch um sich dem europäischen Markt anzupassen. Alle touristischen Mitbewerber Deutschlands gewähren ihrer Beherbergungsbranche reduzierte Mehrwertsteuersätze: Schweiz (3,8%), Österreich (10%), Portugal (6%), Frankreich (7 %), Spanien (10 %) oder Niederlande (6%) – um nur einige zu nennen. Nach Deutschland hat auch Lettland die Mehrwertsteuer für Hotels gesenkt. Die reduzierte Mehrwertsteuer ist in Europa also nicht die Ausnahme, sondern der Normalfall. Leider wird dieser Umstand immer nur als Vorteil für die Hotels gesehen, Tatsache aber ist, dass die Mehrwertsteuer in voller Höhe abgeführt werden muss und es kommt ja vor allem dem Gast zugute, denn die Gäste zahlen die Mehrwertsteuer in ihrem Übernachtungspreis. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % soll den Endverbraucher bei bestimmten Umsätzen entlasten. Diese Umsätze beziehen sich (bis auf manch Fragwürdige) fast ausschließlich auf Lebensmittel, also Dinge für unmittelbare Grundbedürfnisse. Folgerichtig, denn der Schlaf ist auch ein Grundbedürfnis des Menschen, ist die MwSt.-Anpassung absolut nachvollziehbar! Das die FDP dafür nicht die richtigen Worte fand und ein Mövenpick Problem auftauchte ist das Problem der FDP, ändert aber nichts an der Richtigkeit dieser Entscheidung.

Die Retourkutsche

Die daraus resultierenden Steuerausfälle wollen nunmehr zahlreiche Kommunen und Städte durch die Einführung einer „Bettensteuer“, teilweise „Kulturförderabgabe, Citytax u.v.a. Phantasienamen“ bezeichnet, kompensieren. Potsdam macht da leider keine Ausnahme. Das Beherbergungsgewerbe – nicht nur in Potsdam – hat aber nach 4 Jahren – seit 2010 – mit einer kumulierten Inflationsrate von 9% und mit weit stärker steigenden Energie- und Lohnkosten keinen Spielraum mehr und so wird letzlich die (Straf)Bettensteuer direkt den Übernachtungspreis beeinflussen. Der Gast muss also tiefer in die Tasche greifen und sollte die Anhebung der MwSt. auf 19% nach der nächsten Wahl auch wieder erfolgen, wird es für alle ziemlich bitter…

Die Ausnahme

Lt. Übernachtungsteuersatzung der Stadt Potsdam gilt: Das Vorliegen beruflicher Gründe für eine Übernachtung, ist durch den Übernachtungsgast gegenüber dem Beherbergungsbetrieb glaubhaft zu machen. Soweit mehrere Personen die Übernachtungsleistung in Anspruch genommen haben, ist der berufliche Aufwand für jede Person gesondert glaubhaft zu machen. Dieses kann unter anderem durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden. Dieses „Vorliegen beruflicher Gründe für eine Übernachtung“ ist sehr viel weiter gefasst, denn schon der Begriff Dienstreise umfasst schließlich:

  • Fahrten zu Kunden oder Lieferanten und zu Dienstbesprechungen
  • Teilnahme an fachlichen Tagungen, Kongressen, Seminaren oder zur beruflichen Weiterbildung
  • Besuch von Messen und Ausstellungen im Interesse der Firma
  • Exkursionen und Klassenfahrten bei Lehrkräften
  • Feldarbeiten und andere Forschungsreisen bei Wissenschaftlern
  • sonstige Außendienste (z. B. im Bauwesen, zur Erstellung von Gutachten, bei Beobachtungs- und Messkampagnen usw.)
  • befristete Abordnungen an andere Behörden bei Beamt(inn)en oder andere Unternehmen bei Angestellten.

Was daraus folgt ist klar, eigentlich kann erst an der Rezeption der endgültige Übernachtungspreis festgelegt werden – mit oder ohne Bettensteuer. Dies ist aber ein klarer Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Dennoch sind wir verpflichtet worden unsere Preise als Endpreise darzustellen mit dem Ergebnis, dass alle Steuern inkl. sein müssen.

Die Folgen

Steuerschuldnerin bzw. Steuerschuldner ist der Betreiber eines Beherbergungsbetriebes – er schuldet die Steuer – also ich. Ich muss also zur Prüfung der Angaben in der (Bettensteuer)Erklärung der zur Erhebung der Abgabe zuständige Stelle der Landeshauptstadt Potsdam auf Anforderung sämtliche bzw. ausgewählte Nachweise (z. B. Rechnungen, Quittungsbelege) über die Beherbergungsleistungen für den jeweiligen Veranlagungszeitraum im Original vorlegen.

Diese zusätzlich steuertechnische Verwaltungsarbeit sollen die Beherbergungsbetriebe in Zukunft für die Stadt Potsdam leisten. Ein Monster, dass den Hirnen oder was da in den Köpfen von Politikern ist, entsprang und in seiner Durchführung alles andere als einfach ist. Allein die Berechnung der Übernachtungssteuer ist mit professioneller Reservierungssoftware nur über Umwege möglich und erfordert deutlich höheren zeitliche Aufwand beim check in und nachfolgenden Abrechnungen.

Dies kann und werde ich nicht leisten! Es wird von mir keinerlei Prüfung von Ausnahmeregeln bei den Gästen geben. Alle Gäste zahlen die Übernachtungsabgabe, die im Logispreis enthalten ist bzw. extra ausgewiesen wird, eine differenzierte Bewertung der Gründe für eine Übernachtung werde ich nicht erfragen – ich habe dafür keine Zeit und es geht mich schlicht nichts an, warum jemand im Quartier Hostel übernachtet. Aus diesem Grund werde ich hier auch kein Downloadformular, zur Vorlage im Hostel für Geschaftsreisende, bereit stellen. Allerdings werde ich ein Rückerstattungsformular bereit stellen, dass zur nachträglichen Steuererstattung direkt bei der Abt. Steuern der Stadt Potsdam eingereicht werden kann (Der Nachweis kann noch innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Steuererklärung nachgereicht werden. Die Prüfung ist bei Inanspruchnahme der Übernachtungsleistung durch mehrere Personen für jede Person gesondert vorzunehmen.). Die Stadt muss dann die Steuer zurück erstatten. Ich bin gespannt, wie sie dann selbst mit diesem bürokratischen Ungetüm zurecht kommen…

Rückzahlung

Wer die Bettensteuer wieder haben möchte wendet sich also mit seiner Rechnung nebst dem entsprechenden Übernachtungsgrund in Potsdam, vertrauensvoll und hoffentlich stinksauer, an die Stadt Potsdam – Rathaus – Tel. 0331/2891434 steuern@rathaus.potsdam.de. Dort wird man sich sehr über die vielen Direktkontakte mit unseren Potsdamer Gästen freuen…

Die Formulare gibt es hier…

Ralf Dammann – Quartier Potsdam Hostel – seit 2009