Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung

Das steht auch im Grundgesetz Art. 5 Absatz 1  und gewährleistet die Meinungsfreiheit. Flankiert wird diese Bestimmung durch die Freiheit von Presse, Rundfunk und Film (Medienfreiheit) sowie durch das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten (Informationsfreiheit).

Doch was bleibt davon übrig?

Mit dem europäischen DSA – Digital Services Act – wird dieses Recht komplett abgeschafft, denn kurz gesagt – alles was die Meinungsfreiheit begrenzt, ist Diktatur!

 

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