Nachtruhe

Nachtruhe ist von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr

Jeder Gast bekommt einen Zahlencode für die Eingangstür und den entsprechenden Schlüssel für die Zimmertür. Somit gibt es keine Einschränkungen des Kommens und Gehens. Allerdings ist es erforderlich, die Regeln zur Nachruhe einzuhalten. D.h. nach 22:00 Uhr ist Musik o. ä. nur mit Kopfhörern zu hören und Unterhaltungen so stark zu reduzieren, dass niemand gestört wird. Leider ist die bauliche Anlage durch die Leichtbauweise sehr hellhörig. Deshalb ist es erforderlich, dass ALLE aufeinander Rücksicht nehmen und entsprechend handeln!

Rauchen

Nichtraucher Objekt
Das Rauchen ist im gesamten Gebäude streng verboten und wird auch konsequent durchgesetzt. Wer gegen das Rauchverbot im Gebäude verstößt,  wird mittels gesetzlichem Hausrecht fristlos gekündigt und muss für die Reneovierungskosten aufkommen – mind. 200 €.
Ein Raucherbereich außerhalb des Gebäudes ist ausgewiesen.

Schlüssel

Jeder zu ersetzende Schlüssel kostet 50 Euro.

Schadenersatz

Bei Beschädigung oder Verschmutzung des Gebäudes oder Inventars ist der gesamte Schaden durch den Verursacher zu ersetzen.  Schadenersatzzahlungen sind sofort zu leisten.

Wohnungsgeberbestätigung

Bei einem Hostelzimmer handelt es sich nicht um eine Wohnung und Du bekommst auch keinen Mietvertrag. Daher kannst du bei uns auch keinen Wohnsitz anmelden. Buchungen, die in der Absicht getätigt werden, von uns eine  „Wohnungsgeberbestätigung“ zu bekommen, werden storniert.

„Personen ohne festen Wohnsitz” (ofW) können sich genau unter diesem Begriff beim Einwohnermeldeamt registrieren lassen. Damit bleibt zumindest der Anspruch auf Sozialgeld und ggf. sogar auf ALG II bestehen, wenn eine Postanschrift (Dabei kann es sich entweder um ein Postfach oder um eine Adresse mit einem Briefkasten handeln) nachgewiesen werden kann.