Die Wirklichkeit der Gewaltenteilung in Deutschland – die Judikative als Beute der Exekutive

Dem Deutschen Volke

Die Judikative als unabhängige „Dritte Gewalt“ in „Unserer Demokratie“ ist ein Märchen und es gibt sie in Deutschland nicht.

In Deutschland hat das Grundgesetz zwar eine Dreiteilung der Staatsgewalt vorgesehen, die Politik und die Rechtswissenschaft nach 1945 verteidigten aber die  aus dem Kaiserreich überkommene organisatorische Abhängigkeit der Justiz.

In Deutschland gibt es nur zwei organisatorisch voneinander unabhängige Träger der Staatsgewalt, die Legislative und die Exekutive. Die deutsche Judikative ist, mit Ausnahme des selbstverwalteten Bundesverfassungsgerichts, nach wie vor ein staatsorganisatorischer Bestandteil der Exekutive.

Es gab in der Geschichte „Unserer Demokratie“ auch nie einen Versuch, die Judikative – entsprechend der Gewaltenteilungslehre – eines unabhängigen Nebeneinanders mit der Legislative und der Exekutive auf eigene Füße zu stellen. Sie ist organisatorisch schon seit  der Provisorischen Zentralgewalt (1848/1849) von der Exekutive abhängig und dem über ihr stehenden Justizminister und damit der Exekutive unterstellt geblieben.

Ein Justizminister in einer funktionierenden Demokratie ist streng genommen eine Absurdität.
Die Liste der deutschen Justizminister lässt sehr leicht erkennen, dass  seit 1848 alle Justizminister Mitglied einer Regierung waren, die jeweils für das Gerichtswesen verantwortlich waren.

Man stelle sich vor,  die Angelegenheiten der Legislative, also des Parlaments, wären unter dem Dach der Exekutive – also der Regierung angesiedelt und  somit zur Regierungsloyalität verpflichtet. Wäre das noch ein Parlament? Natürlich nicht! Das Parlament regelt seine Angelegenheiten selbst und wahrt seine Belange  in eigener Zuständigkeit. Alles andere wäre zu Recht, als Vormundschaft  der Exekutive über die Legislative empfunden.

Bei der Judikative aber ist die Anbindung an die Regierung eine  Selbstverständlichkeit. Die Justiz ist de facto ein Ressort der Regierung! Der  Justizminister ist Mitglied des Kabinetts und somit den Kabinett Zwängen und der Kabinettsdisziplin unterworfen.

Damit ist der direkte politische Einfluss der Regierung auf die Justiz gegeben. Die Justizminister der Regierung und die Justizminister der Bundesländer haben über die weisungsgebundenen Staatsanwälte die Macht über das Recht – und das ist in einer echten Demokratie ist falsch aber in „Unserer Demokratie“ völlig normal.

Wie es wirklich demokratisch zugeht zeigen uns andere europäische Länder. Bis auf Deutschland, Österreich und die Tschechische Republik sind inzwischen alle Mitgliedsländer der Europäischen Union,  dem Vorbild eines organisatorisch dreigliedrigen Staatsaufbaus:  Legislative – Exekutive – Judikative,  gefolgt.
In diesen Ländern unterstehen die Gerichte nicht der Regierung!

Grundlahe für diesen Beitrag war diese Website: www.gewaltenteilung.de

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