5 Jahre danach – Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung

Schon lange, viel zu lange liegt ein Gutachten auf Eis, dass bereits 2014 erstellt wurde

Der Öffentlich Rechtliche Rundfunk (ÖRR) hat es wieder einmal getan – man berichtet einfach nicht über ein Thema schon garnicht wenn es ein selbst betrifft.
Man berichtet aber gern darüber, dass man nun mehr Geld benötigt und lässt das auch gleich noch von Gutachtern kommentieren.

Mehr Geld für Fußballübertragungen, für Seifenopern und für die fetten Pensionskassen des ÖRR.

Die technischen Gründe, mit denen einst das öffentlich-rechtliche System gerechtfertigt wurde, sind heutzutage weitgehend verblasst.

Fazit des Gutachtens vom Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen aus 03/2014 zum Thema Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung

Mit der Entstehung von Informationsmedien im Internet und dem Wegfall technologischer Beschränkungen sowie mit den stark gesunkenen Eintrittskosten für neue Programmkanäle haben sich die Bedingungen für das Informationsmedium Rundfunk nachhaltig verändert. Die technischen Gründe, mit denen einst das öffentlich rechtliche System gerechtfertigt wurde, sind heutzutage weitgehend verblasst. Durch die Überlappung der Medien, z. B. bei den Internetauftritten, sind darüber hinaus Ansätze erkennbar, dass der Rundfunk in ineffizienter Weise in das bisherige Marktterritorium der Printmedien eingreift. Diese veränderten Rahmenbedingungen liefern gute Gründe für eine Reform des Rundfunksystems. Ein zukunftsfähiges System des öffentlichen Rundfunks sollte dem Subsidiaritätsprinzip1 mehr Gewicht geben: Der öffentlich-rechtliche Anbieter sollte nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist. Angesichts der technischen Entwicklung gibt es kaum noch Gründe, warum der Rundfunkmarkt wesentlich anders organisiert sein sollte als der Zeitungsmarkt, der durch ein breites privates Angebot und Subskriptionsmodelle gekennzeichnet ist. Nur dort, wo die Privaten kein geeignetes Angebot erstellen, entsteht eine Aufgabe für die öffentliche Hand. Einige Lücken könnten durch eine kluge Regulierung eines weitgehend privaten Angebots geschlossen werden. Öffentlich rechtliche Sender könnten die verbleibenden Lücken im Programmspektrum füllen. Allerding sollte im öffentlichen Rundfunk auf die Werbefinanzierung komplett verzichtet werden, da ansonsten die Fehlanreize der Programmgestaltung, die mit dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk beseitigt werden sollen, gleichsam durch die Hintertür wieder eingeführt werden. Hier sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden. Innerhalb des öffentlichen Rundfunks können wettbewerbliche Elemente dazu beitragen, dass sich die Sender dynamisch besser an die sich wandelnden Zuschauerinteressen anpassen und der Kosteneffizienz besonderes Augenmerk schenken. Solche wettbewerblichen Elemente sind Subskriptionsmodelle für spezialisierte Spartenkanäle, die Ausschreibung von innovativen Programminhalten über „Arts Councils“2 und die Publikationspflicht von standardisierten Kenngrößen. Die größere Transparenz durch die Publikation von Kenngrößen fördert die Kosteneffizienz (Yardstick Competition). Die Vergabe von Mitteln über Wettbewerbe erhöht die Chancen auf innovative Sendeformate. Subskriptionsmodelle geben den Konsumenten eine Exit-Option und übermitteln so wichtige Signale über Konsumentenpräferenzen an die Sender.

1 Das Subsidiaritätsprinzip bedeutet, dass die leistungsfähigen kleineren Einheiten einen Handlungsvorrang und die übergeordneten Organisationen eine Einstands- und Unterstützungspflicht haben.

2 Arts Council ist eine staatliche oder private gemeinnützige Organisation, die sich der Förderung der Künste widmet.

 

Verzeichnis der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen

Prof. Dr. Kai A. Konrad (Vorsitzender) München
Prof. Dr. Thiess Büttner (Stellv. Vorsitzender) Nürnberg-Erlangen
Prof. Dr. Dieter Brümmerhoff Rostock
Prof. Dr. Lars P. Feld Freiburg/Br.
Prof. Dr. Lutz Fischer Hamburg
Prof. Nicola Fuchs-Schündeln, PhD Frankfurt/M.
Prof. Dr. Clemens Fuest Mannheim
Prof. Dr. Heinz Grossekettler Münster/W.
Prof. Dr. Günter Hedtkamp München
Prof. Dr. Klaus Dirk Henke Berlin
Prof. Dr. Johanna Hey Köln
Prof. Dr. Bernd Friedrich Huber München
Prof. Dr. Wolfgang Kitterer Köln
Prof. Dr. Jan Pieter Krahnen Frankfurt/M.
Prof. Dr. Gerold Krause Junk Hamburg
Prof. Dr. Alois Oberhauser Freiburg/Br.
Prof. Dr. Rolf Peffekoven Mainz
Prof. Dr. Helga Pollak Göttingen
Prof. Dr. Wolfram F. Richter Dortmund
Prof. Jörg Rocholl, PhD Berlin
Prof. Dr. Ulrich Schreiber Mannheim
Prof. Dr. Hartmut Söhn Passau
Prof. Dr. Christoph Spengel Mannheim
Prof. Dr. Klaus Stern Köln
Prof. Dr. Marcel Thum Dresden
Prof. Dr. Christian Waldhoff Berlin
Prof. Dr. Alfons Weichenrieder Frankfurt/M
Prof. Dr. Dietmar Wellisch Hamburg
Prof. Dr. Wolfgang Wiegard Regensburg
Prof. Volker Wieland, PhD Frankfurt/M.
Prof. Dr. Berthold Wigger Karlsruhe
Prof. Dr. Horst Zimmermann Marburg/Lahn
Stand: Februar 2014

Bargeldabschaffung – der countdown läuft

Hinsehen und hinhören! Besser kan man’s nicht erklären. Die Abschaffung des 500 Euro Scheins ist der Beginn der Bargeldabschaffung in Europa. Supersendung des Staatsfernsehens ZDF H+, kennt Ihr nicht? Naja, Kunsstück, wer von Euch guckt schon gegen Mitternacht TV?

Pressemitteilung zum Rund­funk­bei­trag für Hostels

Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur bei bereitgestellter Empfangsmöglichkeit verfassungsgemäß

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig hat am 27.09.2017 ent­schie­den, dass die Er­he­bung des zu­sätz­li­chen Rund­funk­bei­trags für Ho­tel- und Gäs­te­zim­mer so­wie Fe­ri­en­woh­nun­gen (Be­her­ber­gungs­bei­trag) nur in den­je­ni­gen Fäl­len mit dem Grund­ge­setz ver­ein­bar ist, in de­nen der Be­triebs­stät­ten­in­ha­ber durch die Be­reit­stel­lung von Emp­fangs­ge­rä­ten oder ei­nes In­ter­net­zu­gangs die Mög­lich­keit er­öff­net, das öf­fent­lich-recht­li­che Rund­funk­an­ge­bot in den ge­nann­ten Räum­lich­kei­ten zu nut­zen.

Quelle

Was bedeutet das für unser Hostel?

Da das Be­ru­fungs­ge­richt nicht fest­­stellt, ob in den Zim­mern ei­n In­ter­net­zu­gang be­steht, kann erst nach Auf­klä­rung die­ser Tat­sa­che  be­ur­teilt wer­den, ob wir zur Zah­lung des Bei­trags ver­pflich­tet sind. Das kann nur durch Mitarbeiter des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ in Köln passieren.

Gleichwohl steht fest, in unseren Zimmern besteht kein Internetanschluss, der vom Betriebstätteninhaber bereitgestellt wird. Deshalb darf für unser Hostel eigentlich auch nur für 2 Zimmer, in denen sich ein TV Gerät befindet, zur Beitragerhebung herangezogen werden.

Das sieht die „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ natürlich anders und sendete mir jetzt eine Mitteilung über 8 beitragspflichtige Gästezimmer + KFZ über 157,42€ pro Quartal.

Potsdam, den 7.12.2017

Update 19. März 2018

Mein Senf zum Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ist in dieser Form ein absurdes, völlig unzeitgemäßes Gebührenerhebungskonstrukt und dient in dieser Version lediglich dazu, eine Beitragsbasis für den ÖRR zu sein. In einer Zeit,  in der praktisch jedermann/frau, jederzeit auch mit Handy, Tablet, Notebook u.v.a.m.,  Rundfunk und Fernsehen empfangen kann – egal, ob eine Nutzung erfolgt oder nicht, müssen sich Gerichte mit diesem ungerechten und widersprüchlichen, Doppelbesteuerungs-Rundfunkbeitragssystem auseinandersetzen.

Ungerecht ist es vor allem, weil in der Realität doppelt und dreifach Beitrag kassiert wird -im Strafrecht ist das Betrug- denn ich kann mit meinen Ohren und Augen nur an einem Ort gucken oder hören. Entweder bin ich im Auto oder in der Wohnung oder am Arbeitsplatz oder auf dem Erholungsgrundstück.  Und wieso wird eine Betriebsstätte überhaupt diesem Runfunkbeitrag unterworfen? Die „Arbeitnehmer“ zahlen doch schon für Ihre Wohnung und mir ist neu, dass man zur Arbeit geht um TV zu gucken oder Radio zu hören. Und selbst wenn das von den Gewerkschaften jetzt „erkämpft“ wurde, was mir noch nicht zu Ohren gekommen ist, wäre es eine klassische Doppelbelastung, den GEZahlt wurde ja schon!

Ungerecht ist es auch, weil die ÖRR Sender -völlig unbescheiden- die Taschen vollstopfen und Intendanten, Moderatoren und andere Bevorzugte dieses Systems mit unverschämten Gagen und Salairs versorgt werden über die man in der Öffentlichkeit nicht gerne spricht.

Absurd ist aber auch die Unersättlichkeit dieses ÖRR Systems! Eine zweckmäßige Verwendung der Mittel findet schon schon lange nicht mehr statt. Stattdessen gibt es „Unterhaltungssendungen“ auf niedrigstem Niveau, hochbezahlte Schlagersternchen und dümmliche Volksmusik, absurd viele Fußballliveübertragungen, in denen pervertiert, bezahlte Fußballprofis in Aktienvereinen weiter Geld (Gebühren!!!) in den Rachen geschoben wird und letzlich noch mit Werbung vollgestopfte Vorabend- und Abendprogramme, die sich kaum noch vom Privatsendern unterscheiden. Dieses Staatsfernsehen taugt auch nicht mal mehr zur (politischen) Basisinformation, weil höchstbezahlte Moderatoren, eine systemkonforme Meinungsbildung, in voreilendem Gehorsam betreiben und uns unablässig soufflieren wie wir zu reden und zu denken haben.

Die wenigen Rosinen in diesem ÖRR Kuchen und ja – die gibt es auch, machen bei dem Sendekuchen dann leider doch nur ganz wenige Prozent aus.

Fortzetzung folgt…

 

 

 

Mensch Welke, wieder mal dummes Zeug erzählt

Oliver Welke  von der ZDF heute show, ein Mann mit astreiner Westbiografie, kennt sich natürlich bestens aus mit den Ossis, denn er hat ja immerhin den Quotenossi Olaf Schubert an seiner Seite.

Wer hat Schuld am erstarken der AFD
Wer hat Schuld am erstarken der AFD

Die AFD ist eine Ost Partei – so wird es dem „West“Deutschen täglich auf’s Brot geschmiert. In ziemlich dümmlich Bildzeitungsmanier, damit auch ja ein paar Lacher erhascht werden, wird in der „heute show“, dem Zuschauer klar gemacht, woher der AFD Wind weht – nämlich aus dem Osten.
Und selbst der dämlichste Gag – Schabowski als Grenzöffner – macht dem (West)Deutschen klar, was er immer schon wusste – die Ossis sind Schuld um „Untergang“ der alten BR Deutschland.

Was sagen denn die Fakten?
Die aktuellen Landesvorsitzenden und Landesvorstandssprecher der Alternative für Deutschland im Osten:

Berlin:
Beatrix Amelie Ehrengard Eilika von Storch, geborene Herzogin von Oldenburg, geb. am 27. Mai 1971 in Lübeck, jetzt Landesvorsitzende der AfD Berlin

Brandenburg:
Andreas Edwin Kalbitz, geb. am 17. November 1972 in München, ist ein deutscher Verleger und Politiker (AfD). Seit 2017 ist er Landesvorsitzender der AfD Brandenburg.

Mecklenburg-Vorpommern:
Leif-Erik Holm, geb. am 1. August 1970 in Schwerin, ist ein deutscher Politiker der Alternative für Deutschland (AfD) und Landesvorsitzender der AfD im M/V

Sachsen-Anhalt:
André Poggenburg, geb. am 12. März 1975 in Weißenfels, ist ein deutscher Politiker (AfD). Er ist Landesvorsitzender der AfD Sachsen-Anhalt

Thüringen:
Björn Höcke, geb. am 1. April 1972 in Lünen, in Hessen verbeamteter Gymasiallehrer, ist ein deutscher Politiker (AfD) und derzeit Landesvorsitzender der AfD in Thüringen

Sachsen:
Frauke Petry, geb. am 1. Juni 1975 in Dresden als Frauke Marquardt, ist (noch) Landesvorsitzende der AfD in Sachsen

Fraktionsvorsitzender der AfD

Eberhardt Alexander Gauland, geb. 20. Februar 1941 in Chemnitz, seit 1959 in Westdeutschland, ist ein deutscher Politiker (AfD), Jurist und Publizist.

 

Nun kann der geneigte Bildungsbürger bereits auf den ersten Blick sehen, dass Lünen, München und Oldenburg ja wohl nicht in Ostdeutschland liegen und gegründet wurde die AFD nun erst recht nicht im Osten. Und alle anderen Landesvorsitzenden von Hamburg bis München kommen auch nicht aus dem Osten.

Und jetzt noch ein Blick zurück – die Alternative für Deutschland (abgekürzt AfD) ist eine 2013 in Berlin gegründete politische Partei in Deutschland. Erster Vorsitzender und Gründungsinitiator war Bernd Lucke.
Bernd Lucke, geb. am 19. August 1962 in West-Berlin, war maßgeblicher Mitbegründer und Bundessprecher der Alternative für Deutschland (AfD).

FAZIT: Die AFD ist durch und durch eine Westpartei!

…und ganz nebenbei bemerkt, hat sie in absoluten Zahlen auch deutlich mehr Wähler im Westen

 

Rundfunkbeitrag

Kritik am Rundfunkbeitrag

Das öffentlich (un)rechtliche System!
Für etwa 95 Prozent der Menschen werde sich nichts ändern und die würden von der Umstellung auch nichts merken. So stand es in fast allen Kommentaren zum neuen Rundfunkbeitrag. Die Wahrheit sieht anders aus!
Bei genauerer Betrachtung fällt auf, dass dies nur eine beruhigende Pille sein soll, denn eins wird uns jetzt klar – Alle müssen zahlen. Wo bei der GEZ noch der Grundsatz galt, dass man ein Empfangsgerät bereit hält und man könne ja dies benutzen, gilt jetzt der Grundsatz – Alle müssen zahlen und viele -so auch wir- müssen doppelt zahlen.

Was bedeutet das aber für unser Hostel?

Nun, unabhängig davon, ob auf unseren Zimmern Empfangsgeräte stehen oder nicht, wir müssen zahlen, d.h. also am Ende müssen also unsere Gäste über den Logispreis zahlen und zwar, sofern es sich um Deutsche handelt, in der Regel zu 2. Mal, denn das 1. Mal zahlen sie ja bereits in der angemeldeten Wohnung.

Vermieter von Hotel- und Gästezimmern oder Ferienwohnungen zahlen:

  • Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung in einer Betriebsstätte ist beitragsfrei.

  • Für jedes weitere Zimmer oder jede weitere Wohnung fällt ein Drittel des Beitrags in Höhe von monatlich 5,99 Euro an.

  • Daneben ist die Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge entscheidend.

Für unser kleines Hostel mit 8 Zimmern ergibt sich einen jährlichen Rundfunkbeitrag von 718,80 EUR die sich nun auf die Anzahl der Übernachtungen aufteilen und den Logispreis – neben der Bettensteuer – erhöhen.

Wir protestieren gegen dieses öffentlich (un)rechtliche System

…denn man bekommt den Eindruck, DIE können den Rachen nicht voll genug bekommen! ARD und ZDF haben 26600 Angestellte, über 100 Tochtergesellschaften, 22 TV-Sender und 64 Radioprogramme. Bei sportlichen Großveranstaltungen rücken die öffentlich-rechtlichen Sender stets gemeinsam an. 480 Mitarbeiter von ARD und ZDF berichteten z.B. von den Olympischen Spielen in London. Zum Vergleich: Das deutsche Team bestand aus 392 Sportlern. Quelle Bild

Unsere Forderung

  1. Weg mit der pauschalen Besteuerung. Wer privat oder gewerblich nachweist, dass er keine Empfangsgeräte bereithält und benutzt muss von dem Beitrag befreit werden!
  2. Keine Doppelsteuer – unsere Gäste zahlen ja bereits eine GEZ/Haushaltsabgabe und das unsere Auslandsgäste vor Fernseher sitzen habe ich noch nicht erlebt.
  3. Wenn es sich dann letzlich mit dieser Gebühr formal um eine Steuer handelt, dann muss diese auch beim Finanzamt eigezogen werden. Im Ergebnis fallen dann wenigstens tausende unnützer GEZ Arbeitsplätze weg und die Gebühr sinkt dann – haha

Du kannst helfen und hier mitmachen!

gebuehrenwucher.de | online-boykott.de | wir-alle-gegen-gez.de | e-recht24.de

GEZ/Rundfunkbeitrag komplett abschaffen 
Nette Meckerseite denkt der ein oder andere jetzt aber – schon mal daran gedacht wirklich etwas gegen diese Quasisteuer zu unternehmen?
Hier kann der mündige Bürger wirklich mal Protest machen sonst wird das nämlich nichts!

Fazit
Der Rundfunkbeitrag ist deutlich zu hoch, weil der Grundversorgungsauftrag mit dem gesetzlich definierten Programmauftrag durch zahlreiche Sendungen mit daraus resultierenden hohen Kosten wie Übertragungsrechte und höchsten Gagen einhergeht. Der ÖRR ist zu einer Versorgungsanstalt für Schlagersänger, Politiker und drittklassigen Schauspielern geworden.

Forderung
Reduzierung des Grundversorgungsauftrages auf den Wortinhalt „Grundversorgung“
Finanzierung aus dem öffentlichen Staatshaushalt (z. B. Niederlande) und damit Abschaffung der GEZ Köln